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Kirchenvorstands- und Pfarrgemeinderatswahlen am 08. und 09. November 2025:Am Wochenende des 08./09. November sind Kirchenvorstands- und Pfarrgemeinderatswahlen

In den nordrhein-westfälischen katholischen Kirchengemeinden stehen am 8. und 9. November Wahlen an. In den fünf NRW-Bistümern Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn mit insgesamt rund 6 Millionen Katholikinnen und Katholiken werden die Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände gewählt. Die Pfarrgemeinderäte, Pfarreiräte oder Räte für einen pastoralen Raum mit mehreren Pfarreien sind für die religiösen, sozialen und kulturellen Aktivitäten der Kirche vor Ort mitverantwortlich. Kirchenvorstände kümmern sich um die Vermögensverwaltung, Personalangelegenheiten und die Durchführung von Bau- und Investitionsmaßnahmen in einer Pfarrei. Vor vier Jahren fanden zuletzt solche Wahlen statt. Wahlberechtigung ab 14 und 16 Jahren Für die Gremien gelten seit Ende 2024 neue Rechtsgrundlagen, auf deren Basis die Wahlen nun erstmals erfolgen. Bei den Räten auf Pfarrebene dürfen alle Katholikinnen und Katholiken ihre Stimme abgeben, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Zu den Kirchenvorstandswahlen sind Gemeindemitglieder ab 16 Jahren zugelassen.
Datum:
13. Okt. 2025

Unsere Kandidaten und Kandidatinnen:

Ab sofort kann im Pastoralbüro Briefwahl beantragt werden.